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Saisonplätze für Winter und Sommer | ||
| Winter und Sommer Grundpreise | Fr. 1280.- | |
| Kurtaxe pauschal | Fr. 100.- | |
| Stromgrundgebühr | Fr. 30.- | |
| Stromverbrauch pro kWh | Fr. -.50 | |
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In der Pauschale ist folgendes inbegriffen: 1 Wohnwagen, Vorzelt, Parkplatz für ein Auto sowie ein kleines zusätzliches Zelt. Folgender Personenkreis ist inbegriffen: Der Besitzer oder die Besitzerin dessen ledige Kinder bis zum 25. Altersjahr sowie Eltern und Grosseltern. Pauschale für zusätzliche Person, welche sich während dieser Zeit regelmässig im Camper, Wohnwagen oder Zelt aufhalten. | ||
| Jugendliche und Erwachsene ab 16 Jahren | pro Saison | Fr. 100.- | Kinder von 2 - 15 Jahren | pro Saison | Fr. 50.- |
| Kurtaxen: | Wohnwagenbesitzer sind gemäss Kurtaxenreglement der Gemeinde Meiringen kurtaxenpflichtig. |
| Kehrichtgebühren: | Der Kehricht ist gemäss Abfallreglement der Gemeinde Meiringen zu entsorgen. In den Containern sind nur Kehrichtsäcke mit den entsprechenden Vignetten zugelassen. |
| Personenkreis: | Folgende Personen sind im Preis inbegriffen: der MieterIn, deren ledige Kinder bis zum 25. Altersjahr, sowie Eltern und Grosseltern des Mieters. |
| Besucher: | Weitere Personen gelten als Besucher und sind camping- und kurtaxenpflichtig. Sie haben sich zu Beginn Ihres Aufenthaltes an der Rezeption anzumelden. |
| -Preisänderungen vorbehalten ! | |
Residenzplätze | ||
| Die Parzelle kann je nach Wunsch in der Grösse zwischen ca. 80 - 120m² variieren. Sie setzt sich wie folgt zusammen: | ||
| Parzelle (z.B) | 91m² zu Fr. 27.50 | Fr. 2500.- | Kurtaxen pauschal | exkl. Besucher | Fr. 100.- | Strom Grundgebühr | Fr. 50.- | Strombezüge nach Zähler | pro kWh Fr. -.50 | Kanalisations- + Wassergebühren gemäss Gemeinde Reglement | Fr. 80.- | MwSt 3.6% | Total exkl. MwSt und Stromgebühr | Fr. 2730.- |
| Zahlungstermine: | 1. Rate 50% + Gebühr bis 15. Oktober, 2 . Rate bis 31.März Bei Bezahlung des ganzen Betrages bis 15. Oktober gewähren wir Ihnen auf der Platzmiete 2% Skonto. Angebrochene Jahre bzw. Monate werden anteilmässig verrechnet. |
| Kurtaxen: | Wohnwagenbesitzer sind gemäss Kurtaxenreglement der Gemeinde Meiringen kurtaxenpflichtig. |
| Kehrichtgebühren: | Der Kehricht ist gemäss Abfallreglement der Gemeinde Meiringen zu entsorgen. In den Containern sind nur Kehrichtsäcke mit den entsprechenden Vignetten zugelassen. |
| Personenkreis: | Folgende Personen sind im Preis inbegriffen: der MieterIn, deren ledige Kinder bis zum 25. Altersjahr, sowie Eltern und Grosseltern des Mieters. |
| Besucher: | Weitere Personen gelten als Besucher und sind camping- und kurtaxenpflichtig. Sie haben sich zu Beginn Ihres Aufenthaltes an der Rezeption anzumelden. |
| -Preisänderungen vorbehalten ! | |